Rechtsprechung
LAG Hamm, 14.07.2022 - 18 Sa 1548/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 Abs. 3 KSchG, § 1 Abs. 5 KSchG
Sozialauswahl anhand einer "Qualifizierungs-Matrix" - IWW
§ 1 Abs. 3 S. 2 KSchG, § ... 1 Abs. 3 S. 2, Abs. 5 KSchG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 ZPO, § 362 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 S. 2 KSchG, § 7 KSchG, § 4 S. 1 KSchG, § 1 KSchG, § 23 Abs. 1 S. 2 und 4 KSchG, § 106 S. 1 GewO, § 138 Abs. 1, 2 ZPO, § 67 ArbGG, § 67 Abs. 2, 3 ArbGG, § 67 Abs. 4 S. 1 ArbGG, § 1 Abs. 5 S. 2 KSchG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 125 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG, § 92 Abs. 1 S. 1, 2. Variante ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- arbeitsrechtsiegen.de
Betriebsbedingte Kündigung - grob fehlerhafte Sozialauswahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 3 ; KSchG § 1 Abs. 5
Sozialauswahl anhand einer "Qualifizierungs-Matrix" - rechtsportal.de
KSchG § 1 Abs. 3 ; KSchG § 1 Abs. 5
Sozialauswahl anhand einer "Qualifizierungs-Matrix"
Kurzfassungen/Presse
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Gruppenbildung bei betriebsbedingten Kündigungen anhand einer Qualifikations-Matrix
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 18.11.2021 - 5 Ca 546/21
- LAG Hamm, 14.07.2022 - 18 Sa 1548/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 20.04.2005 - 2 AZR 201/04
Altersgruppen bei betriebsbedingter Kündigung
Auszug aus LAG Hamm, 14.07.2022 - 18 Sa 1548/21
Der Arbeitgeber ist im Rahmen des § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG für das Vorliegen der berechtigten betrieblichen Bedürfnisse darlegungs- und beweispflichtig ( BAG, Urteil vom 20.04.2005 - 2 AZR 201/04) , da er sich auf einer Ausnahmevorschrift beruft.Der Arbeitgeber kann zur Erhaltung einer bestimmten Personalstruktur des in Betracht kommenden Personenkreises abstrakte Gruppen mit unterschiedlichen Strukturmerkmalen bilden und aus jeder Gruppe eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern festlegen, die nicht in die Auswahl einbezogen werden sollen; der Arbeitgeber hat dabei einen gewissen Beurteilungsspielraum ( zu Altersgruppen: BAG, Urteil vom 20.04.2005 - 2 AZR 201/04;… vgl. auch Rachor, in: KR, § 1 KSchG Rdnr. 694 m.w.N .).
- ArbG Iserlohn, 18.11.2021 - 5 Ca 546/21
Auszug aus LAG Hamm, 14.07.2022 - 18 Sa 1548/21
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 18.11.2021 - 5 Ca 546/21 dahin abgeändert, dass die auf Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses gerichtete Klage abgewiesen wird.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 18.11.2021 -5 Ca 546/21 abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste
Auszug aus LAG Hamm, 14.07.2022 - 18 Sa 1548/21
Dieser Prüfungsmaßstab gilt auch für die Frage, ob Arbeitnehmer zu Recht gemäß § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG aus der Sozialauswahl herausgenommen worden sind ( BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 420/09) .
- BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16
Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit
Auszug aus LAG Hamm, 14.07.2022 - 18 Sa 1548/21
Die Beschäftigung des Arbeitnehmers ist nicht unmöglich, solange die Zuweisung anderer vertragsgerechter Tätigkeiten möglich ist ( BAG, Urteil vom 21.03.2018 - 10 AZR 560/16) . - BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus LAG Hamm, 14.07.2022 - 18 Sa 1548/21
Die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer vollzieht sich nur innerhalb des Betriebes und nur auf derselben Ebene der Betriebshierarchie; sie setzt eine arbeitsvertragliche und qualifikationsmäßige Austauschbarkeit voraus ( BAG, Urteil vom 05.06.2008 - 2 AZR 907/06). - BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11
Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen
Auszug aus LAG Hamm, 14.07.2022 - 18 Sa 1548/21
Insoweit gilt ( BAG, Urteil vom 19.07.2012 - 2 AZR 352/11) , dass das Interesse des sozial schwächeren Arbeitnehmers gegen das des Betriebs an einer Herausnahme von Leistungsträgern abzuwägen ist; je schutzbedürftiger dabei der sozial schwächere Arbeitnehmer ist, umso gewichtiger müssen die Gründe für die Ausklammerung des Leistungsträgers sein. - BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12
Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur
Auszug aus LAG Hamm, 14.07.2022 - 18 Sa 1548/21
Auch eine Gruppenbildung nach Ausbildung und Qualifikation ist zulässig ( BAG, Urteil vom 19.12.2013 - 6 AZR 790/12, Urteil vom 28.08.2003 - 2 AZR 368/02) , da zur Personalstruktur auch die Leistungsstärke der Belegschaft gehört. - BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 368/02
Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenzverwalter - Interessenausgleich mit …
Auszug aus LAG Hamm, 14.07.2022 - 18 Sa 1548/21
Auch eine Gruppenbildung nach Ausbildung und Qualifikation ist zulässig ( BAG, Urteil vom 19.12.2013 - 6 AZR 790/12, Urteil vom 28.08.2003 - 2 AZR 368/02) , da zur Personalstruktur auch die Leistungsstärke der Belegschaft gehört.